Eckstein-Gemeinde Dohna

DIE BURG


Auf dem ehrwürdigen und unter Denkmalschutz stehendem Burgberg thronte einst die Burg der von Donin. Strategisch günstig gelegen kontrollierte sie die Handelswege durch das Tal. Die Burg wurde 1402 von den Wettinern erstürmt und verfiel im Lauf der Zeit bis auf einige Mauern. Mehrere Versuche eines Wiederaufbaus scheiterten an der politischen Lage, unter anderem den napoleonischen Kriegen. Im Andenken daran errichteten die Dohnaer Bürger im 19. Jahrhundert den heute noch vorhandenen Wehrturm neu. Dazu kamen noch ein Vereinshaus für die Schützengilde, eine Kegelbahn und ein Festsaal. Seit dieser Zeit wurde die Burg als kulturelles Zentrum der Stadt Dohna bis zum Jahre 1990 genutzt. Die Nutzung umfasste unter anderem Gaststättenbetrieb, Konzerte und Ausstellungen sowie Vereinsarbeit.

Wir als Eckstein-Gemeinde wollen die Burg für die Gemeindearbeit und auch für kulturelle Veranstaltungen neu aufbauen und somit ein Zentrum in der Stadt schaffen, dass wieder für die Menschen offen ist. Mitten im Zentrum und doch ruhig gelegen mit genügend Platz für Abenteuer mit Gott.

Aktuell finden auf unserem Gelände jährlich einige öffentliche Veranstaltungen statt.
Im Februar findet „Feuer und Eis“ statt, im November endet der Martinsumzug der Stadt Dohna auf unserem Gelände.
Im September sind wir auch beim „Tag des offenen Denkmals“ vertreten.

Vermietung


Die noch im Wiederaufbau befindliche Burg Dohna bietet bereits jetzt eine Menge an Platz für unterschiedliche Veranstaltungen. Teilweise renovierte Räume im Haupthaus, eine große Terrasse und ausgedehnte Wiesenflächen laden zur Nutzung ein.

Bestehen neben den Vereins- und Gemeindeveranstaltungen freie Termine, bieten wir auf der Burg Dohna für private Feiern und Veranstaltungen folgendes zur Vermietung an:

Weitere Details und Kontaktmöglichkeiten zur Vermietungsanfrage können Sie auf der dafür eingerichteten Website www.burg-dohna.de finden.
Wir bitten Sie zu beachten, dass die Form Ihrer Veranstaltung dem Anliegen und Verständnis unserer Gemeinde- und Vereinsarbeit nicht im Wege stehen sollte.